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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Durch die Stellung an der Einmündung Lehmkaute und das Mansarddach des Wohnhauses städtebaulich dominante Hofanlage des späten 19. Jhs. Das Wohnhaus mit regelmäßigem, fünfachsigem Fachwerk in typisch symmetrischer Anordnung seiner Zeit sowie mit originaler Haustür und zweiläufiger Treppe. Auf dem Rähm datierte Inschrift von 1882.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |