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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Großer gut erhaltener Dreiseithof mit giebelständigem Haupthaus und seit der Bauzeit nahezu unveränderten Wirtschaftsgebäuden der zweiten Hälfte des 19. Jhs. Das Wohnhaus ist als gleichmäßig gegliederter Rähmbau mit Mansard-Krüppelwalmdach angelegt. Es haben sich die originale Haustür und eine wohl noch bauzeitliche Blumenbank über dem Eingang erhalten. Inschrift auf dem Rähm: "Johannes Pabst und seine Ehefrau, eine gb. Schefer haben diesen Bau erbaut im Jahre Jesu Christi 1861, den 1ten Mei".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |