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Wohnhaus außerhalb des Ortskernes als zweigeschossiger, giebelständiger Mischbau. Zu Beginn des 20. Jhs. auf Hausteinsockel im Erdgeschoß in Ziegelstein mit zweiläufiger Sandsteintreppe und rundbogigen Fenstern errichtet. Das Obergeschoß auf Stichbalkenlage mit verzierten Köpfen in ziegelausgefachter Holzkonstruktion. Die streng symmetrische Fassade mit historisierenden Verstrebungsfiguren. Über der Originalhaustür ein schiefergedecktes Vordach aus der Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |