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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Im Bereich der Straßengabelung Hintergasse/Am langen Stein stehender Zweiseithof aus einem Einhaus und der später angebautem Wirtschaftsgebäude. Das Einhaus, im Kern ein Ständerbau des späten 17. Jhs. mit doppelt geschwungenen, breitstehenden Streben ohne Kopfholz und noch ebenerdigem Eingang mit Ern wurde während der ersten Hälfte des 18. Jhs. im vorderen Bereich durch einen Rähmanbau erweitert. Dieser Vorgang macht anschaulich, wie ein Bau auch in späterer Zeit qualitätvoll ergänzt wurde, um einem erhöhten Platzbedarf zu befriedigen. Das Einhaus gehört zu den ältesten Gebäuden in Langenstein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |