Erbacher Straße 40
Haustür, Erbacher Straße 40
Nebengebäude, Erbacher Straße 40
Erbacher Straße 40
Erbacher Straße 40
Erbacher Straße 40
Marmorkamin, Erbacher Straße 40
Erbacher Straße 40
Nebengebäude, Erbacher Straße 40
Erbacher Straße 40
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Odenwaldkreis
Michelstadt
  • Erbacher Straße 40
  • Erbacher Straße
  • Adolf-Friedrich-Pfreundt-Straße 15
Flur: 6
Flurstück: 123/28, 123/29, 311/7

Villa des Tuchfabrikanten Georg Heinrich Arzt mit Park und Nebengebäude (Bedienstetenwohnung, Pferdestall und Waschküche), erbaut 1907/08 von Arthur Wienkoop (geb. 1864), Professor in Darmstadt und Erbauer der Wachenburg bei Weinheim. Von guter baukünstlerischer Qualität und noblen Proportionen die mit einem schiefernen Mansardwalmdach gedeckte Villa, ein kubischer Putzbau im Louis-Seize-Stil mit breitem Zwerchgiebel sowie einer Veranda in Form eines dorischen Portikus nach Westen; im Norden ein dorischer Eingangsportikus mit reichverzierter Tür, die in ein tonnengewölbtes, marmor verkleidetes Vestibül und weiter in die "Hall" führt. Vorzüglich der Zustand der ursprünglichen Ausstattung mit hölzerner Wandtäfelung, Treppen, Stuckdecken, Marmorkamin und den von der Möbelfabrik Alter gelieferten Möbeln. Östlich anschließend ein zweistöckiges, im Obergeschoß verschieferter Nebentrakt mit Walmdach (hier befinden sich Küche, Bäder und Kammern). Überwiegend in unverändertem Zustand befinden sich auch das in ländlichem Neobarock mit Mansarddach errichtete Stall- und Remisengebäude, das im Obergeschoß u. a. eine kleine Wohnung enthält. Auch der parkartige große Garten, dessen größter Teil sich zwischen dem großen Gittertor im Westen und der Villa erstreckt, hat weitgehend seinen alten Baumbestand und die geschwungene Wegeführung bewahrt. Angesichts des bemerkenswerten Erhaltungszustands ist die gesamte Anlage Kulturdenkmal als Sachgesamtheit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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