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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Den westlichen Ortsrand bildender Dreiseithof mit etwa zeitgleich errichtetem Gebäudebestand. Das ebenerdig zugängliche Wohnhaus in konstruktivem Rähmfachwerk ist auf einem Haustein errichtet, darin die Datierung 1861. Die Wirtschaftsgebäude sind in einem gegenüber der Bauzeit weitgehend unveränderten Zustand erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |