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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Ein auf dem straßenseitigen Werksteinsockel eingefügter Haustein datiert dieses Wohnhaus eines Zweiseithofes auf 1845. Es ist als Rähmbau mit symmetrischem Fachwerk ohne Geschoßversprungangelegt, eine für die Bauzeit fortschrittliche Konstruktionsweise. Das mit Kniestock versehene Gebäude typischer Vertreter einer fränkischen Hofreite, die in der Reihung der giebelständigen Wohnhäuser den Straßenraum rhythmisch gliedern. Die querstehnde Scheune ist mit Holzschindeln verkleidet, das Hofpflaster mit eingefügter Miste hat sich gut erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |