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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges Wohnhaus eines Zweiseithofes auf hohem Werksteinsockel mit integrierter Stallnutzung. Der klar symmetrisch gegliederte Rähmbau von 1861 mit qualitätvoller, neuerrichteter zweiläufiger Sandsteintreppe und originaler Haustür mit Oberlicht. Die Scheune im hinteren Hofbereich querstehend etwa zeitgleich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |