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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Hakenhof mit giebelständigem Wohnhaus auf Werksteinsockel. Das für die Bauzeit typische Rähmfachwerk mit konvergierenden Streben und Andreaskreuzen in den Brüstungsfeldern, das straßenseitig überkragende Dach mit Ziergespärre. Die Rähminschrift durch Eingangsvorbau teilweise verdeckt, Erbauungsjahr 1884.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |