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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Dreiseithof mit zwei dicht an der Straße plazierten giebelständigen Gebäuden. Das Wohnhaus mit bis in den Keller reichendem Fachwerk, der Stallbereich massiv in Sandstein ausgeführt, erschlossen durch einläufige Treppe. Erbaut in der ersten Hälfte des 19. Jhs., zeitgleich die querstehende Scheune. Gut erhalten die in das Sandsteinpflaster eingelassene Miste.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |