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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
In einer Kurve liegender Parallelhof, die Gebäude durch die Straße getrennt. Das Wohnhaus mit hohem Untergeschoß, hier unter den Stuben ehemals Stallnutzung, der Eingang ebenerdig mit Haustür aus dem 19. Jh. Unter der nahezu vollständigen Verkleidung wird ein Rähmbau mit Geschoßversatz womöglich noch aus dem 17.Jh. ähnlich Obergasse 27 zum Vorschein kommen. Die gegenüberliegende Scheune, ebenfalls ganz mit Platten versehen, inschriftlich datiert 1662. Damit gehört dieser Hof zu den ältesten im Dorf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |