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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Parallel zur Straße angeordnete Fachwerkanlage in Form eines Streckhofes mit ebenerdig erschlossenem Wohnhaus, das mit handgefertigten Holzschindeln verkleidet ist und nebenstehender Werkstatt. Unter dem Behang kann ein Rähmfachwerk des 19. Jhs. in konstruktivem Fachwerkgefüge erwartet werden. Als eine von nur zwei Streckhofanlagen in Niederwald steht das Gebäude aus baugeschichtlichen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |