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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Im Kreuzungsbereich Am Wirchweg städtebaulich prägnanter Eindachhof, der mit seiner Rückseite den Freiraum um die Kirche abschließt. Neben der in rustiziertem Sandstein und Fachwerk errichteten Stallscheune aus dem frühen 20. Jh. das Wohnhaus, ein Rähmbau aus der Mitte des 19. Jhs. auf Werksteinsockel. Das vermutlich rein konstruktive bis in den Keller reichende Fachwerk vollständig mit Platten verkleidet. Erbaut als Handwerker- oder Tagelöhnerhaus mit Nutzung für landwirtschaftlichen Nebenerwerb.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |