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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Zweiseithof mit zurückliegendem, traufständigem Hauptgebäude, das als Einhaus in zwei Bauabschnitte untergliedert ist. Der ebenerdig erschlossene Wohnteil ist als Ernhaus noch in der Tradition des Ständerbaus im 18. Jh., der Wirtschaftsteil im 19. Jh. entstanden. Gut erhalten die Haustür mit Oberlicht sowie die Hofeinfriedung. Die querstehende Scheune von besonderer städtebaulicher Bedeutung als Endpunkt der den südlichen Dorfrand bildenden Scheunenreihe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |