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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Durch mehrere Bauphasen etwas verunklärtes Einhaus als Teil des östlichen Ortsrandes. Rähmbau mit hofseitigem, profiliertem Geschoßversprung, im Fachwerk divergierende Streben teils mit Sporn, teils mit Kopfholz. Ebenerdig erschlossen, im rechten Bereich ehemals der Stallteil. Entstanden ist das nach rechts durch ein Wirtschaftsgebäude erweiterte Haus im 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |