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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
In der Sichtachse der Ohmstraße polygonal angelegter Zweiseithof von ortsbildprägender Bedeutung. Wohn- und Wirtschaftsgebäude im Erdgeschoß sind massiv in Ziegelstein-Mauerwerk erneuert, das darüberstehende Fachwerk der ersten Hälfte des 18. Jhs. mit breitgestelzten Streben, das Wohnhaus vom Typ des ebenerdig erschlossenen Ernhauses mit auf die Straßenaufweitung wirkenden mittigen Mannfiguren auf der Giebelseite. Hier auch noch Schiebefenster mit Lüftungsgittern im Krüppelwalmdach. Am nördlichen Ende des Hofes steht eine etwas abgerückte, gut erhaltene Scheune des 18. Jhs., deren reich gestaltetes Fachwerk mit profiliertem Geschoßversatz wesentlich zum Ortsbild beiträgt und die durch ihre Stellung in der Sichtachse der Anzefahrer Straße von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |