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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Im Anschluß an die Kirche giebelständiges Wohnhaus mit Erweiterung durch Wirtschaftsteil. Errichtet wohl noch im 17. Jh. als Mischkonstruktion, die Hoftraufe in Rähmbauweise, die übrigen Seiten mit durchgehenden Ständern und geschoßhohen Streben. Am ebenerdigen Eingang die mit Blumenpokalen besetzte Haustür des 19. Jhs. sowie der im Sandsteinpflaster stehende alte Birnbaum erhalten. Der in den Straßenraum hineinragende Giebel mit Schiefer verkleidet. Die Erweiterung aus dem 19. Jh., das Haus selbst eines der ältesten in Schönbach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |