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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
In einem räumlich aufgeweiteten Kreuzungsbereich exponiert am Hang stehender Streckhof. Die in Hauslängsrichtung unter einem Dach angeordneten Funktionsbereiche noch gut ablesbar. Der Wohnteil mit schieferbehangenem Giebel zeitweise als Schule genutzt. Das in mehreren Bauphasen seit dem 18. Jh entstandene Gebäude im Erdgeschoß teilweise massiv erneuert, das Fachwerk im Obergeschoß mit Platten verkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |