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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Kleinbäuerliche Hofanlage am westlichen Rand des Ortskernes mit traufständigem Wohnhaus aus dem 18. Jh. als Ursprungsbau. Links angefügt ein schmaler giebelständiger Erweiterungsbau des frühen 20. Jhs. mit historisierenden Fachwerkformen. Beide Gebäude auf hohem, landwirtschaftlich genutztem Sandsteinsockel. Die den kleinen Hofraum begrenzende Scheune stammt aus dem 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |