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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Einziger in Schönbach durch einen Torbau zugänglicher Dreiseithof, der mit dem Hof Anzefahrer Straße 1 einen polygonalen, geschlossenen Innenraum bildet. Die vollausgebildeten Mannfiguren an den einzelnen Gebäude datieren die Anlage ins 18. Jh. Das Wohnhaus, der schrägen Einmündung in die Dorfstraße durch ein Walmdach angepaßt, ist im Erdgeschoß massiv erneuert, darüber mit Platten verkleidet. Erwähnenswert der in der Toreinfahrt liegende Zugang des unter dem Wohnhaus liegenden Kellers.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |