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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Von einer Straßenaufweitung aus über Eck erschlossener Vierseithof mit weit in die Bachstraße wirkendem traufständigem Stallgebäude. Das Haupthaus ein dreizoniges Wohnstallhaus mit ebenerdigem Eingang, das Fachwerk in Rähmkonstruktion mit breitstehenden Streben an den Ecken und Fußbändern an den Bundpfosten. Entstehungszeit um 1700, das Erdgeschoß im 19. Jh. erneuert. Über dem Tor der Scheune hat sich ein Taubenhaus erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |