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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Gut erhaltenes, traufständiges Wohnhaus auf Werksteinsockel mit einläufiger Sandsteintreppe und originaler Haustür aus der Bauzeit. Der rechte Bereich des Erdgeschosses als Wirtschaftsteil mit Stall und Bergeraum errichtet. Das Fachwerk in klarer Gliederung des späten 19. Jhs. Von Bedeutung als Zeugnis der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse der unteren sozialen Schichten im letzten Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |