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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
In wichtiger städtebaulicher Eckstellung gegenüber der Kirche angesiedeltes traufständiges Wohnhaus der Zeit zwischen 1890 und 1910; über dem Erdgeschoß in Ziegelmauerwerk befindet sich ein Obergeschoß mit Kniestock aus dünnem Nadelholzfachwerk, das durch die Andreaskreuze gestalterisch hervorgehoben ist. Im Hintergrund ein Werkstattgebäude mit Ziegelausfachung und Wetterbrettverkleidung. Gut erhalten auch die Einzäunung des Gartens mit Sandsteinpfosten entlang des Grünen Weges.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |