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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Gegenüber der Kirche plazierte, guterhaltene Vierseithofanlage mit traufständigem Wohnhaus, das 1913 einen Ständerbau des 17. Jhs. ersetzte. Im Zuge dessen entstand das überdachte Hoftor in Anlehnung an Hüttenberger Vorbilder. Das Wohnhaus ein symmetrisch gegliederter Rähmbau auf Werksteinsockel mit Kniestock und Haustür der Bauzeit. Die Wirtschaftsgebäude stammen aus dem letzten Drittel des 19. Jhs., der Torbau mit dem auf der Hofseite stark überkragenden Geschoß und den geschweiften Kopfbändern aus dem frühen 19. Jh. Hier ist auch die Haustür des alten Wohnhauses wiederverwendet, die als Füllungstür des frühen 19. Jh. schöne Schnitzarbeiten zeigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |