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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
In eine Biegung des Mittelweges hineinragendes ehemaliges Wohnhaus, heute Stall. Das Erdgeschoß des Rähmbaus mit ebenerdigem Eingang wurde teilweise massiv erneuert, jedoch ist das Fachwerk des Obergeschosses aus dem frühen 18. Jhs. mit seinen für die Zeit typischen Verstrebungsfiguren erhalten. Die dazu querstehende Scheune aus der Mitte des 19. Jhs. noch nahezu im Originalzustand. Das rechten Giebeldreieck der Scheune sowie die Stallrückseite sind mit einem Behang aus handgestrichenen Biberschwänzen versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |