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Am südlichen Ortsausgang plaziertes sandsteinernes Kruzifix mit zur Restaurierung abgenommenem Korpus. Im Postament sind drei Seiten mit Inschriftenfeldern angelegt: auf der Vorderseite ein achtstrahliger Stern, rechts drei Deutschordenskreuze, die Buchstaben A und B sowie das Datum 1872, links die Jahreszahl 1930. Im Sockel des Kreuzstammes ist ein herzförmiges Relief eingelassen. Ortsgeschichtliche Bedeutung als Zeugnis der Frömmigkeit auf dem Lande.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |