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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Zweiseithofanlage mit zweigeschossigem, traufständigem Wohnhaus, das im hinteren Bereich des Grundstücks plaziert ist. Der Fachwerkrähmbau ist am Sockel und im Erdgeschoss inzwischen erneuert. Das Obergeschoß präsentiert sich in typischem Fachwerk der zweiten Hälfte des 18. Jhs. Die paralell zur Straße stehende Scheune mit Taubenhäusern ist inschriftlich auf 1866 datiert. Das Stallgebäude rechts von etwa 1910 besitzt ein Untergeschoß in Sandsteinausführung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |