Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Zwei übereckstehende Einzelscheunen exponiert in einer Biegung der Wolfartsstraße stehend. Die rechte Scheune ein dreizoniger Rähmbau mit Schwellriegelverzimmerung und Wasserabweisern an den Eckstielen. Im oberen Bereich breitstehende, expressive Mannfiguren als K-Streben mit Halsriegel und Sporn. Ungewöhnlich der Kniestock. Entstehungszeit im zweiten Drittel des 18. Jhs. Etwa zeitgleich die linke zweizonige Scheune in ähnlicher Konfiguration. Beide Gebäude durch materialfremde Umbauten gestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |