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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Schräg gegenüber der Kirche gelegener, in die Tiefe reichender Dreiseithof mit giebelständigem Wohnhaus von 1859 in für die Bauzeit typischem Fachwerk. Die Scheune von 1827 im rückwärtigen Teil ist nach der Überlieferung gleichzeitig mit der beweglichen Habe auf den Hof gelangt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |