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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges Wohn- und Wirtschaftshaus auf hohem Sockel vom Typ eines Einhauses, links der später angefügte Scheunenbereich, rechts unter dem Wohnbereich der Keller mit früherer Stallnutzung. Das Fachwerk entsprechend der Bauzeit 1842, die in einer Datierung auf dem Rähm festgehalten ist. Störungen durch Fenstereinbauten und Veränderung der Treppenanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |