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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges Wohnhaus auf gewölbtem Keller als Teil eines Hakenhofes in der Straßenrandbebauung des Alten Kirchweges. Rähmbau des 18. Jhs. mit allseitig profilierter Vorkragung des Obergeschosses und bis in den Keller reichendem Fachwerk, ehemals ebenerdig mit tiefliegendem Ern und Küche erschlossen. Verstrebung durch vollausgebildete Mannfiguren, Gefache mit Kratzputz verziert. Die querstehende Scheune etwa zeitgleich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |