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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Links neben der Kirche traufständig an der Straße stehender Parallelhof. Das rückwärtig erschlossene Wohnhaus in konstruktivem, symmetrischem Rähmfachwerk mit zweiläufiger Sandsteintreppe und Originalgeländer, ins Treppenpodest eingelassen eine mit floralen Motiven geschmückte Kartusche. Die doppeltorige Scheune mit Stallzonen rechts und links datiert 1884, etwa zeitgleich mit dem Wohnhaus. Erhalten das Hofpflaster und eine Brunneneinfassung in Sandstein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |