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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständig an der Kirchhofmauer plazierte Scheune mit Mansarddach, datiert 1850. Rechts des mittigen Scheunentores Stalleingang, der mit monolithischem Flachbogen als Sturzstein überwölbt ist. Der linke Sturzstein liegt ausgebaut auf dem Hof. Über dem Scheunentor ein Taubenhaus. Schön gearbeitete Sandsteinpfosten mit Monogramm, Rosetten und Datierung 1839 als Reste des Hoftores erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |