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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Tiefgestaffelter Vierseithof noch im Wirkungsbereich der Kirche. Das Wohnhaus ein Rähmbau mit Datierung 1855, traufständig mit originaler zweiläufiger Treppe an der Straße stehend, das Fachwerk mit konvergierenden Streben, oberer Abschluß durch Mansarddach. Die Hofeinfahrt mit Sandsteinpfosten und handwerklich gut gearbeitetem, schmiedeeisernem Tor. Die am Ende des Hofes stehende Scheune des 19. Jhs. wie das Wohnhaus mit Mansarddach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |