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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
In seinem Aussehen unauffälliger, verputzter Satteldachbau im nur spärlich bebauten südlichen Dorfeingangsbereich. Das traufständige als Wiegehaus dienende Gebäude aus der ersten Hälfte des 20. Jhs. ist an beiden Giebelseiten mit Tor zum Hindurchführen des Viehs versehen. Der Bau hat sozialgeschichtliche Bedeutung als dörfliches Gemeinschaftsgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |