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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
An der Spitze einer Straßengabelung plaziertes Wohnhaus mit bis in den Keller reichendem Fachwerk und ehemaliger Stallnutzung im Sockel. Unter der vollständigen Plattenverkleidung ist mit einem Rähmfachwerk des 18. Jhs., womöglich mit dekorativen Mannfiguren zu rechnen. Rechts daneben eine das dörfliche Handwerkswesen bezeugende Schmiede als traufständiger, eingeschossiger Ziegelbau des frühen 20. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |