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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Mehrteilige Hofanlage auf einem schmalem Grundstück an einer Straßenaufweitung des Brunnenweges. Ungewöhnlich das giebelseitig aufgeschlossene Wohnhaus und der ebenfalls giebelständige Torbau. Das Wohnhaus aus dem frühen 18. Jh. ist ein großenteils plattenverkleideter Rähmbau mit zur Straßenseite ausgeprägtem Geschoßversatz, Schwellriegeln auf dem Hausteinsockel und einfachem Dreiviertelstreben-Gefüge sowie von außen zugänglichem Keller. Als hinterer Hofabschluß die querstehende Scheune in lebhaftem Gefüge des 18. Jhs. mit Kratzputzgefachen, ebenfalls in weitgehend ursprünglichem Zustand der Stall, das Bäuchen, der gußeiserne Pumpenbrunnen sowie die in das Sandsteinpflaster eingelassene, basaltgefaßte Miste. Der Torbau als jüngster Teil stammt aus dem 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |