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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
In reiner Form überlieferter Hakenhof mit giebelständigem Wohnhaus, hinten querstehender Scheune aus dem 18. Jh. und später im Zwischenraum ergänztem Stallbzw. Wirtschaftsgebäude. Die Scheune ist Bestandteil der den Ort nach Nordosten abschließenden Scheunenreihe. Das weitgehend verkleidete, als Wohnstallhaus wohl noch im ausgehenden 17. Jh. errichtete Wohnhaus auf niedrigem Sockel wird ebenerdig erschlossen. Es zeigt im Fachwerkgefüge z.T. noch durchgehende Eckständer und geschoßhohe Streben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |