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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Vierseithof am nördlichen Dorfausgang mit traufständigem Wohnhaus, das den Vorgänger in reiner Ständerbauweise des frühen 17. Jhs. ersetzt hat. Reste der alten Einfriedung erhalten. Links ein Wirtschaftsgebäude des frühen 18. Jhs. in gut erhaltenem Fachwerk mit auf dem Sockel stehenden Eckstielen und K-Streben, die Scheune und der Stall aus dem 19. Jh. Neben den überlieferten Fotos hat der Architekt Karl Rumpf 1961 auch eine zeichnerische Aufnahme des alten Wohnhauses vorgenommen. Ähnlich hat im ursprünglichen Zustand das Haus Himmelsberger Straße 3 ausgesehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |