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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Hakenhof im Einmündungsbereich des Brunnenweges mit giebelständigem Wohnhaus, das, aus der zweiten Hälfte des 17. Jhs. stammend, eines der ältesten Gebäude in Stausebach ist. Ständerbau auf hohem, früher als Stall genutztem Sockel, ehemals eingetiefter Eingang mit Ern und Küche, das Fachwerk eine Ständerkonstruktion mit teilweise erhaltenen überblatteten Langstreben. Der Straßengiebel heute verkleidet; die Scheune im Hintergrund von 1834 inzwischen mit Ziegelausfachung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |