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Zu Beginn des 20. Jhs. an einem Feldweg zwischen zwei Linden plazierter Bildstock in Form einer auf quadratischer Basis stehenden, gedrehten Säule, in neugotischem Stil baumstammartig bearbeitet. Über dem Kapitell ein über Eck geöffnetes Häuschen mit gekreuzten Giebeln, in dem die heute fehlende Figur des St.Wendelin, Schutzpatron der Landleute, untergebracht war. Erhaltenswert als Zeugnis der bäuerlichen Alltagswelt in einer katholischen Gemeinde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |