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Zweigeschossiges Eckhaus von großer städtebaulicher Bedeutung, unmittelbar nach dem Stadtbrand (1825) durch den Ratsherrn F. A. Braun erbaut. Überaus stattlicher Fachwerkbau mit Drempel und Zwerchhaus, schlichtes, konstruktives Gefüge; Krüppelwalmdach. Erdgeschoß durch Einbau eines Supermarktes verloren, das Haus dennoch platzprägend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |