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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
An der Einmündung des Kirbach städtebaulich exponiert gelegener Hakenhof mit giebelständigem Wohnhaus, das als Rähmbau in konstruktivem Gefüge auf hohem Sockel mit Sandsteingliederung errichtet ist. In der Mittelachse zweiläufige Außentreppe mit überbautem Vordach, das Rähm mit einer langen Inschrift versehen. Als Baudatum ist das ausgehende 19. Jh. anzusetzen. Wohl zeitgleich errichtet das rechtwinklig anschließende Wirtschaftsgebäude, das heute zu Gewerbezwecken umgenutzt ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |