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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
Gut erhaltener Hakenhof mit von der Straße zurückstehendem Wohnhaus, das auf einem Sandsteinsockel aufbaut. Das Fachwerkgefüge ohne Geschossversatz mit konvergierenden Verstrebungen weist auf eine Bauzeit im letzten Drittel des 19. Jhs hin. Der Eingang von einem freitragenden, gewalmten Vordach überdeckt. Die querstehende, die Hoffläche hinten abschließende Scheune etwa in gleicher Zeit wie das Wohnhaus erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |