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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
An der Einmündung des Dammer Weges angesiedelte, in diesem Bereich des Dorfes ortsbildprägende Hofanlage eines Kleinbauern oder Tagelöhners. Der langgestreckte Bau setzt sich zusammen aus Wohnhaus, Stallgebäude und Scheune, die jeweils giebelseitig aneinandergefügt sind. Das Wohnhaus inschriftlich datiert 1880, das Obergeschoss dieses Rähmbaus jedoch wohl ein von anderer Stelle hierher versetztes Gefüge, das an Eck- und Bundstielen Mannverstrebungen des 18. Jhs. zeigt. Baugeschichtliche Bedeutung als einer der wenigen Streckhöfe in Lohra.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |