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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
An der Spitze der Straßengabelung Hollersgraben / Steinweg angesiedeltes Tagelöhneranwesen, das im Straßenbild auch durch die giebelseitige Schieferverkleidung eine wichtige Stellung einnimmt. Weitgehend original erhaltener Rähmbau aus dem letzten Viertel des 19. Jhs., bei dem insbesondere der traufseitige Eingang mit senkrecht zum Haus stehender Sandsteintreppe einschließlich des originalen Geländers und der von außen über eine schrägliegende Klappe erschlossene Keller bemerkenswert sind. Auf der gemauerten Einfriedung entlang des Hollersgrabens baut sich ein schuppenartiger Holzbau auf, der die Lebens- und Wirtschaftsweise früherer Tagelöhner dokumentiert. Auf der kleinen Hoffläche das Basaltpflaster erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |