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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
Dicht neben dem Rathaus angeordnetes, giebelständiges Wohnhaus als wichtiges Element der Platzrandbebauung. Auf niedrigem Sockel errichteter Rähmbau mit Schwellriegelverzimmerung und verdickten Eckstielen im Erdgeschoss. Neben dem dreiseitigen. leicht profilierten Geschossversatz dekorativ ausgebildete Mannverstrebungen, die auf eine Bauzeit in der 1. Hälfte des 18. Jhs hinweisen. Rechts schließt sich unmittelbar ein kleines, wohl zeitgleich erbautes Wirtschaftsgebäude an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |