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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
Mit dem linken Giebel direkt an die Kirchhofmauer grenzendes Wohnhaus, das prägender Teil der Randbebauung am Lindenplatz ist. Dreizoniger Rähmbau, bei dem die linke Zone als Tordurchfahrt für die dahinter liegenden ehemaligen Wirtschaftsbauten dient. Die Mannfiguren mit geschweiften Kopfhölzern, die Tordurchfahrt mit Bogen ausgestattet. Der rechte Giebel in differenzierter Schieferverkleidung. Im Rähm eine schwer lesbare, verwitterte Inschrift mit Angabe des 18. Jhs. als Baudatum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |