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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
Als Teil der zwischen Lindenstraße 15 und 21 nahezu geschlossenen Bebauung städtebaulich bedeutsame Hofanlage, die das Ortsbild in diesem Bereich entscheidend prägt. Der seitlich erschlossene Hof mit dem traufständigen, in zwei Bauphasen während des 17. und 19. Jhs. errichteten, historischen Wohnhaus. Der ältere Teil am Übergang vom Ständer- zum Rähmbau mit durchlaufenden Eckständern erbaut. Parallel dazu die am steilen Abhang zum Kirbach angeordnete Scheune, die mit Mannverstrebungen des 18. Jhs. aufwartet. Stall und kleines Wirtschaftsgebäude sind im späten 19. Jh. entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |