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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
Aus sozialgeschichtlichen Gründen zu erwähnendes Tagelöhnerhaus des 18. Jhs., das traufständig am schmalen Verbindungsweg zum Kirbach angesiedelt ist. Unter der allseitigen Verkleidung ist ein einfaches Fachwerk mit teilweise durchlaufenden Ständern zu erwarten. Der schlanke Bau ist durch den Einsatz zahlreicher Ersatzmaterialien und störende Anbauten in seiner Erscheinung verunklärt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |